Bildungszeit – oft auch Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung genannt – eröffnet abhängig Beschäftigten die Möglichkeit, sich weiterzubilden. Das Ziel: neue Impulse für das Arbeits- und Alltagsleben zu bekommen. Bildungszeit ist ein Rechtsanspruch auf eine zeitlich befristete Freistellung vom Arbeitgeber, um an anerkannten Veranstaltungen der beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen. Die Fortbildung wird von den Teilnehmenden in der Regel selbst gezahlt, der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit den Arbeitslohn bzw. das Gehalt.

Dieser Rechtsanspruch ist in der Verfassung des Landes Brandenburg (Art. 33, Abs. 2) und im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (§17, Abs. 3) verankert.

Der Freistellungsanspruch beträgt in Brandenburg in der Regel 10 Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Der Anspruch verringert sich aber, wenn regelmäßig an weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche gearbeitet wird.

Die Freistellung ist beim Arbeitgeber schriftlich zu beantragen und zwar so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Freistellung. Ein entsprechendes Formblatt erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung Ihrer Wahl.

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