Beratung

Wenn Sie persönliche Fragen zur Bildungsfreistellung haben, wenden Sie sich bitte an unseren VHS‑Service, der Sie gern beraten wird.

Wer hat Anspruch?

Beschäftigte/Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht. Nicht anspruchsberechtigt sind Beamt*innen, Soldat*innen und Richter*innen.

Dauer der Freistellung

10 Arbeitstage innerhalb zweier aufeinander folgender Kalenderjahre (laufendes und folgendes Jahr), d. h. je Kalenderjahr 5 Tage. Mit Zustimmung des Arbeitgebers besteht die Möglichkeit der Verblockung für berufliche Weiterbildung auf mehrere Jahre (z.B. Besuch eines 14‑tägigen Seminars).

Kosten

Während der Bildungsfreistellung zahlt der/die Arbeitgeber*in den Lohn bzw. das Gehalt weiter. Arbeitnehmer*innen tragen die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie die Kosten für Fahrten und Unterkunft.

Anmeldung

Die rechtzeitige Anmeldung in der VHS Potsdam ist erforderlich, um ausreichend Zeit für die Beantragung beim Arbeitgeber (mind. 6 Wochen vorher) zu haben. Mit der Anmeldung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Auf Anfrage erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Übernimmt Ihr Arbeitgeber das Entgelt, schicken Sie uns bitte zusammen mit Ihrer Anmeldung eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers.

Stornierung / Rücktritt

Stornierungen sind grundsätzlich bis 5 Werktage vor Kursbeginn möglich, sie bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Ein Rücktritt aus einem laufenden Kurs ist nur schriftlich und unter Vorlage der nötigen Belege möglich. Mündliche und anderweitige Abmeldungen bei der Kursleitung sind ausgeschlossen. Nichterscheinen im Kurs gilt nicht als Rücktritt.

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