Ermäßigungen Junge VHS
Die Kursentgelte der Jungen VHS sind generell um 15 Prozent ermäßigt.
Aus sozialen Gründen werden zudem Ermäßigungen in Höhe von 65 Prozent (auf das volle Entgelt) gemäß § 5 (2) der VHS-Entgeltordnung gewährt.
Mit der VHS-Card (ausgestellt auf die teilnehmende Person) gibt es eine Ermäßigung von 25 Prozent auf die Kursgebühr.
Geförderte Kursteilnahme
Kinder und Jugendliche (ab 10 Jahren) können sich im Bedarfsfall Kursangebote der Jungen VHS über das AWO Büro KINDER(ar)MUT in Potsdam finanzieren lassen, siehe hier.
Beratung für Familien & Kontakt: https://buero-kindermut.de
