Beratung

Wenn Sie persönliche Fragen zur Bildungszeit haben, wenden Sie sich bitte an unseren VHS‑Service, der Sie gern beraten wird.

Wer hat Anspruch?

Beschäftigte/Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht. Nicht anspruchsberechtigt sind Beamt*innen, Soldat*innen und Richter*innen.

Dauer der Freistellung

Die Freistellung kann für höchstens zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren beansprucht werden. Die Zweijahresfrist beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme der Bildungszeit.

Kosten

Während der Freistellung zahlt der/die Arbeitgeber*in den Lohn bzw. das Gehalt weiter. Arbeitnehmer*innen tragen die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie die Kosten für Fahrten und Unterkunft.

Anmeldung

Die rechtzeitige Anmeldung in der VHS Potsdam ist erforderlich, um ausreichend Zeit für die Beantragung beim Arbeitgeber (mind. 6 Wochen vorher) zu haben. Mit der Anmeldung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Auf Anfrage erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Übernimmt Ihr Arbeitgeber das Entgelt, schicken Sie uns bitte zusammen mit Ihrer Anmeldung eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers.

Stornierung / Rücktritt

Stornierungen sind grundsätzlich bis 5 Werktage vor Kursbeginn möglich, sie bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Ein Rücktritt aus einem laufenden Kurs ist nur schriftlich und unter Vorlage der nötigen Belege möglich. Mündliche und anderweitige Abmeldungen bei der Kursleitung sind ausgeschlossen. Nichterscheinen im Kurs gilt nicht als Rücktritt.

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