Fast alle unserer Kurse können nur gegen Zahlung eines Kursentgelts besucht werden. Vereinzelt bieten wir auch Vorträge an, die kostenfrei besucht werden können. Die wichtigsten Informationen zu den Teilnahmegebühren finden Sie hier:

§ 4  Entgelthöhe, Einschreibpauschale und Prüfungsentgelt

  1. Das Entgelt für Veranstaltungen der Volkshochschule beträgt 4,00 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) als Regelsatz.
  2. Die Volkshochschule kann vom Regelsatz abweichend – je nach Zielsetzung und Nachfrage – das Entgelt für Veranstaltungen um bis zu 100 v. H. herab- oder heraufsetzen, wenn sich in der Summe der Veranstaltungen daraus keine Mindereinnahmen ergeben. Die Entscheidung trifft die Leitung der Volkshochschule.
  3. Die Durchführung der Kurse steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmendenzahl oder einer zu erwirtschaftenden Mindesteinnahme für die jeweilige Veranstaltung (einfache Kostendeckung).
  4. Veranstaltungen, die in Kooperation mit einem anderen Bildungsträger angeboten werden, dessen Entgeltsätze hiervon abweichen, können nach den Bestimmungen des Kooperationspartners durchgeführt werden, wenn auch die Vergütung (Honorierung der Lehrenden) nach den Richtlinien des Kooperationspartners erfolgt.
  5. Kosten, die bei der Durchführung des Unterrichts anfallen, sind von den Teilnehmenden zusätzlich zu entrichten (Eintrittsgelder, Lehrmaterialien, Modellgelder, Prüfungsgebühren, Mietpauschale und ähnliche Kosten).
  6. Veranstaltungen im Auftrag und auf Rechnung Dritter bleiben davon unberührt und folgen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, die zwischen den Vertragspartnern schriftlich vereinbart werden.
  7. Für Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen mit einem Umfang von 9 und mehr Unterrichtsstunden wird eine Einschreibpauschale in Höhe von 7,00 Euro erhoben, die nicht ermäßigbar ist.
  8. Teilnahmebescheinigungen werden nur nach regelmäßigem Besuch (80 v. H. der durchgeführten Unterrichtsstunden) ausgestellt. Sie sind kostenlos.
  9. Die Prüfungsentgelte richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Prüfungseinrichtung. Bei den Zertifikaten gelten die aktuellen Gebührenregelungen der entsprechenden Institute und Verbände.

§ 5  Ermäßigungen, Jahreskarte (VHS-Card)

  1. Ermäßigungen in Höhe von 15 v. H. erhalten bei der Anmeldung unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen:
    1. Arbeitslose
    2. Teilnehmende im Seniorenalter
    3. Teilnehmende, die die Schule besuchen, und Studierende
    4. Auszubildende, Teilnehmende während ihres Praktikums und Au-pairs
    5. Behinderte, die erwerbsunfähig sind und eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen
    6. Einzelpersonen, soweit ihre Situation den vorher genannten Gruppen ähnelt.Die Entscheidung trifft die Leitung der Volkshochschule.
  2. Unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen erhalten Empfangende von Grundsicherung, von Arbeitslosengeld II sowie Asylsuchende 65 v.H. Ermäßigung.
  3. Bei Kursen, die die Volkshochschule im Auftrag Dritter als Lizenznehmer oder -träger durchführt, gelten andere Bedingungen.
  4. Teilnehmende, die eine VHS-Card erwerben, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 25 v. H.; die VHS-Card wird personengebunden ausgestellt, ist nicht übertragbar, gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum und kostet einmalig 50,00 Euro.
  5. Doppelermäßigungen sind nur in Verbindung mit der VHS-Card möglich.
  6. Bereits im Programm als ermäßigt gekennzeichnete Kurse (e) können durch die VHS-Card nicht weiter ermäßigt werden.
  7. Eine nachträgliche Ermäßigung gebuchter Lehrveranstaltungen ist nicht möglich.

Mehr Informationen rund um das Thema Gebühren entnehmen Sie der vollständigen Fassung unserer Entgeltordnung.

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