Hausordnung der Volkshochschule Potsdam

Miteinander lernen in der VHS

Im Interesse aller Nutzerinnen und Nutzer gelten in der VHS folgende Regeln:

  1. In den Kursräumen stehen Ihnen in Absprache mit den Kursleitenden alle vorhandenen Materialien und technischen Geräte zu Verfügung. Bitte gehen Sie verantwortungsvoll damit um.
  2. Bitte regulieren Sie die Lautstärke der Musik- und anderen technischen Anlagen so, dass Teilnehmende in benachbarten Räumen nicht gestört werden.
  3. Wir sind für Sie da, falls etwas defekt ist oder Ihnen etwas fehlt. Bitte nehmen Sie Kontakt zu den Programmbereichsleitenden auf.
  4. Für Ihren „Pausenhunger“ nutzen Sie bitte die Pausenzone im Bereich des Getränkeautomaten. Darüber hinaus freut sich das Café „etc“ im Erdgeschoss auf Ihren Besuch.
  5. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Offenes Feuer durch Kerzen, Teelichter und Ähnliches ist ebenfalls untersagt. Eine Rauchzone mit Aschenbechern finden Sie daher nur vor den Hauseingangstüren.
  6. Jede Gruppe freut sich auf eine ansprechende Raumatmosphäre.
    • Bitte hinterlassen Sie Ihren Raum nach dem Unterricht sauber und ordentlich, insbesondere in einer unveränderten Bestuhlung.
    • Bitte wischen Sie die Tafeln ab und ordnen Sie Materialien zurück.
    • Bitte schließen Sie die Fenster, löschen das Licht, regulieren während der Heizperiode die Heizkörper auf Stufe 2.
    • Bitte schließen Sie nach Ende der Veranstaltung den Raum ab und geben Sie den Schlüssel der Anmeldung oder dem Abenddienst.
  7. Die Computer sind nach dem Unterricht geordnet herunterzufahren. Monitore, Drucker und Beamer sind auszuschalten. Auf die besondere Ordnung für die PC-Räume wird verwiesen.
  8. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Kursbesuchern bei Gebrauch der Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume und Eingänge sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, können wir keine Haftung übernehmen!
    Ebenso haften wir nicht für das Abhandenkommen von Geld, Wertsachen und Garderobe.
  9. Das Mitbringen von Haus- und Nutztieren ist nicht erwünscht. Dies gilt nicht für Blindenführerhunde.
  10. Der Direktor ist berechtigt, Besuchern den Zutritt zu verweigern, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie den Unterricht stören oder andere Kursteilnehmende belästigen oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen haben.
    Ist der Direktor nicht anwesend, so sind alle hauptberuflichen Mitarbeitenden zur Ausübung des Hausrechts berechtigt.
  11. In Notfällen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bzw. den Abenddienst.

Vielen Dank!

Mit der Beachtung dieser Regeln fördern Sie das Miteinander und das gemeinsame Lernen in unserem Haus.

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