Teilnahmebescheinigungen für den Besuch eines VHS-Kurses können wir Ihnen nur nach dem regelmäßigen Besuch (mindestens 80 Prozent der durchgeführten Unterrichtsstunden) ausstellen. Sie sind kostenlos und werden Ihnen in der Regel nach Kursende per E-Mail zugesandt.

Sie finden diese Regelung in §4 Abs.8 unserer Entgeltordnung.

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